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VfGH: Aufhebung des § 28 Abs 5 EStG (sog steuerliche Mietzinsreserve) durch das StruktAnpG 1996 ist verfassungskonform

RdW AktuellRdW 2000/228RdW 2000, 257 Heft 5 v. 15.5.2000

Durch das StruktAnpG 1996 („Sparpaket“) wurde § 28 Abs 5 EStG (steuerfreier Betrag) mit Wirksamkeit für Veranlagungen ab 1996 ersatzlos beseitigt. Für bis 1995 gebildete steuerfreie Beträge wurde in § 116 Abs 5 EStG eine - 1999 ausgelaufene - Übergangsregelung zur Vermeidung der Nachversteuerung vorgesehen (sog „gebäudeübergreifende Mietzinsrücklagenverrechnung“).

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