§ 896 ABGB, § 1358 ABGB
§ 10 GmbHG, § 63 GmbHG, § 78 Abs 2 GmbHG
Die Verantwortung der Bank nach§ 10 Abs 3 GmbHGist nicht als Haftung für verursachten Schaden, sondern als Einstehen-Müssen für die Richtigkeit der von ihr ausgestellten Bestätigung zu verstehen; es handelt sich um eine Gewährleistungs- und Garantiehaftung.