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Regress der Bank für Ersatzleistungen nach § 10 Abs 3 GmbHG gegenüber den GmbH-Gesellschaftern

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2000/206RdW 2000, 219 Heft 4 v. 15.4.2000

§ 896 ABGB, § 1358 ABGB
§ 10 GmbHG, § 63 GmbHG, § 78 Abs 2 GmbHG

Die Verantwortung der Bank nach§ 10 Abs 3 GmbHGist nicht als Haftung für verursachten Schaden, sondern als Einstehen-Müssen für die Richtigkeit der von ihr ausgestellten Bestätigung zu verstehen; es handelt sich um eine Gewährleistungs- und Garantiehaftung.

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