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Vergütungsanspruch bildender Künstler bei entgeltlicher Ausstellung ihrer Werke

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2000/203RdW 2000, 217 Heft 4 v. 15.4.2000

§ 16 UrhG, § 16a UrhG, § 16b UrhG

Durch den in§ 16b UrhGfestgelegten Vergütungsanspruch werden die bildenden Künstler an einer Verwertung ihres Werks beteiligt, die typischerweise durch den Verkaufspreis nicht abgegolten ist.§ 16b UrhGschränkt damit den in§ 16 Abs 3 UrhGnormierten Erschöpfungsgrundsatz auf mitabgegoltene Verbreitungshandlungen ein.

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