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Kein Machtwechsel iSd § 12a Abs 3 MRG bei bloßem Vorliegen von Abtretungsanboten

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2000/199RdW 2000, 215 Heft 4 v. 15.4.2000

§ 12a Abs 3 MRG

Eine zwischen den präsumtiven Erben getroffene Abtretungsvereinbarung über die GmbH-Geschäftsanteile des Erblassers bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Einantwortung. Die Vermächtnisnehmer haben nur ein obligatorisches Forderungsrecht an dem vermachten Gesellschaftsanteil, sodass es noch einer Übertragung durch den Erben bedarf.

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