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Gesellschafterwechsel: Fristbeginn für Mietzinsanhebung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2000/198RdW 2000, 215 Heft 4 v. 15.4.2000

§ 12a Abs 2 und 3 MRG
§ 12 Abs 3 MRG aF

Der Lauf der sechsmonatigen Präklusivfrist für die Anhebung des Hauptmietzinses beginnt erst mit der - unverzüglich zu erstattenden - Anzeige der Änderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten in der Mietergesellschaft und nicht bereits mit der verlässlichen Kenntnis durch den Vermieter.

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