vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gerichtliche Hinterlegung bei mehreren Prätendenten

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2000/193RdW 2000, 211 Heft 4 v. 15.4.2000

§ 1425 ABGB

Eine gerichtliche Hinterlegung der Schuld gem§ 1425 ABGBist auch dann möglich, wenn mehrere Prätendenten die Forderung jeweils für sich geltend machen und der Schuldner bei zumutbarer Prüfung nicht ohne weiteres erkennen kann, wer wirklich berechtigt ist. Die Erhebung strittiger Tatumstände kann auch einem rechtskundigen Schuldner nicht zugemutet werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!