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Rückgriffsanspruch des Endherstellers nach PHG

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2000/192RdW 2000, 210 Heft 4 v. 15.4.2000

§ 12 Abs 1 PHG

§ 12 Abs 1 PHGstellt nicht auf die Verursachung des Schadens, sondern auf die Verursachung des Fehlers ab.

Die Auswahl bzw Beauftragung eines (grundsätzlich geeigneten) Teilproduktherstellers durch den Endhersteller allein kann - ebenso wie etwa die Auswahl eines nicht erkennbar fehlerhaften Produkts durch den Importeur - nicht als Verursachung des Fehlers iSd§ 12 Abs 1 PHGbetrachtet werden.

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