Mit 1. 3. 2000 hat das Österreichische Normungsinstitut eine Neufassung der Bauvertragsnorm B 21101) herausgegeben. Im Folgenden sollen die wesentlichen Unterschiede zur Vorgängerfassung (1. 3. 1995) aufgezeigt werden.
Universität Wien
Den Kern der ÖNorm B 2110 bilden die Vertragsbestimmungen, die sich bislang im Abschnitt 2 derselben gefunden haben. Durch eine (aufgrund von neuen „Gestaltungsrichtlinien“ des Normungsinstitutes erfolgte) Umnummerierung finden sich diese Bestimmungen nunmehr in Abschnitt 5 der ÖNorm B 2110. Erfreulicherweise sind die Unterpunkte von dieser Umnummerierung verschont geblieben, sodass sich der Anwender einigermaßen zurechtfinden kann2).