InRdW 1/2000, Artikel-Nr29, vertrittThunshirnzur Neuregelung betreffend betriebliche Aus- und Fortbildung (§ 4 Abs 4 Z 7 EStG) sowie zum Bildungsfreibetrag (in der Folge BFB genannt§ 4 Abs 4 Z 8 EStG) einige Auffassungen, die zu einer kritischen Stellungnahme herausfordern1).