Gegen die Auffassung der Finanzverwaltung ist der VwGH in einem neuen Erkenntnis zum Ergebnis gelangt, dass die Begünstigung für den Wechsel der Gewinnermittlungsart nach dem EStG 1988 keine Zusammenballung von Einkünften erfordert.
Gegen die Auffassung der Finanzverwaltung ist der VwGH in einem neuen Erkenntnis zum Ergebnis gelangt, dass die Begünstigung für den Wechsel der Gewinnermittlungsart nach dem EStG 1988 keine Zusammenballung von Einkünften erfordert.