§ 6 Abs 1 AZG, § 20 AZG
§ 82 lit f zweiter Fall und lit g zweiter Fall GewO
1. Ein Elektroinstallateur, der seine üblicherweise täglich abzugebenden Bauberichte hin und wieder - wenn es am Vorabend dazu keine Möglichkeit gab - erst am Morgen des nächsten Tages abgab, kann trotz schriftlicher Verwarnung deswegen nicht gerechtfertigt entlassen werden.