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Kürzung nach § 7 Abs 5 TSHG: Strafe oder Verhaltenssteuerung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2000/143RdW 2000, 167 Heft 3 v. 15.3.2000

§ 7 Abs 5 Tiroler Sozialhilfegesetz (TSHG)

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