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Hälftesteuersatz im Pensionsfall bei Einstellung der Erwerbstätigkeit - einjährige Berufspause in der Regel ausreichend

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2000/95RdW 2000, 128 Heft 2 v. 15.2.2000

§ 37 Abs 5 EStG

§ 37 Abs 5 EStG 1988 sieht den Hälftesteuersatz für Veräußerungs- und Übergangsgewinne ua dann vor, wenn der Steuerpflichtige das 60. Lebensjahr vollendet hat und seine Erwerbstätigkeit einstellt.

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