Beim Bauherrnmodell wird der Versuch unternommen, den Erwerb eines unbebauten Grundstückes oder eines Anteiles daran und die anschließende Schaffung von Gebäuden in zwei rechtlich getrennte Vorgänge aufzuteilen, wobei nur der Erwerb des unbebauten Grundstückes steuersparend der Grunderwerbsteuer unterliegen soll1).