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Kein Exszindierungsrecht des nicht verbücherten Fruchtnießers

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2000/73RdW 2000, 94 Heft 2 v. 15.2.2000

§ 481 Abs 1 ABGB, § 509 ABGB
§ 37 EO, § 97 Abs 1 EO

Für die Begründung eines vorrangigen Rechtes kommt ausschließlich die grundbücherliche Eintragung in Betracht. Der bloß obligatorisch zum Fruchtgenuss Berechtigte hat somit dem Zwangsverwalter der Liegenschaft zu weichen.

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