Übernimmt ein Spediteur einen nationalen oder internationalen Transport zu festen Sätzen oder als Sammelladung, haftet er wie ein Frachtführer nach der CMR. Gemäß der in Österreich herrschenden Meinung greift die CMR-Haftung nicht für verspätete Beladung. Der Spediteur hat daher nur nach allgemein bürgerlich-rechtlichen Grundsätzen einzustehen.