Es ist hA, dass Höchstbetragshypotheken zwar für verschiedene Rechtsgründe iSd§ 14 Abs 2 GBG, nicht aber zur Besicherung mehrerer Grundverhältnisse bestellt werden können. Diese Meinung ist jedoch fragwürdig.
Es ist hA, dass Höchstbetragshypotheken zwar für verschiedene Rechtsgründe iSd§ 14 Abs 2 GBG, nicht aber zur Besicherung mehrerer Grundverhältnisse bestellt werden können. Diese Meinung ist jedoch fragwürdig.