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Bildungsaufwendungen nach der Steuerreform 2000

SteuerrechtStB Dr. Roman ThunshirnRdW 2000/29RdW 2000, 47 Heft 1 v. 15.1.2000

Aufgrund des StRefG 2000 werden betriebliche und berufliche Bildungsaufwendungen verstärkt gefördert. Neben den speziell definierten Aufwendungen für Aus- und Fortbildung wird ein Bildungsfreibetrag iHv 9 % eingeführt. Die Regelungen gelten ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 20001)1) Bei abweichendem Wirtschaftsjahr daher auch schon für Aufwendungen, die vor dem 1. 1. 2000 anfallen; zur bisherigen Rechtslage vgl Doralt, EStG3 § 4 Rz 330 („Ausbildung“, „Fortbildung“), und Quantschnigg / Schuch, Einkommensteuer-Handbuch§ 4 Rz 39; weitere Details wurden in einem Erlass des BMF definiert, siehe Erlass des BMF vom 2. 12. 1999, GZ 060410/2-IV/6/99, ÖStZB 1999, 651. .

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