Mit der Steuerreform wurden die Grenzsteuersätze im mittleren Einkommensbereich formal um jeweils 1 % abgesenkt. Die effektiven Grenzsteuersätze weichen - vor allem aufgrund der Einschleifregelungen des allgemeinen Absetzbetrages - allerdings teilweise erheblich davon ab. Die praktische Steuerberechnung ist ab 2000 aus dem Gesetz kaum mehr abzuleiten.