§ 932 Abs 1 ABGB, § 933 ABGB, § 1090 ABGB
§ 27 Z 1 AO, § 53 Abs 7 AO, § 71 AO
Die Wandlung des Kaufvertrags im Verhältnis zwischen Lieferanten und Leasinggeber beendet auch den Leasingvertrag durch Wegfall der Geschäftsgrundlage.
Der Leasingnehmer hat nach einem auf den Vertragsabschlusszeitpunkt zurückwirkenden Wegfall des Leasingvertragsverhältnisses jedenfalls dann nicht mehr das vertraglich auf ihn überwälzte Risiko der Insolvenz des Verkäufers der geleasten Sache zu tragen, wenn Letzterer der Sphäre des Leasinggebers zuzurechnen ist.