§ 5 ABGB, § 1152 ABGB
P 6.1 ÖNorm B 2061
P 2.1.1, 2.6.1 und 8 ÖNorm B 2111
Voraussetzung für die Zulässigkeit von Preisumrechnungen nach P 2.1.1 ÖNorm B 2111 ist, dass sie durch Veränderungen von Preisgrundlagen verursacht werden, denen sich der Auftragnehmer nicht entziehen konnte. Dies ist bei kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen zweifellos der Fall.