Ist die Androhung einer Zwangsstrafe vor Ablauf der neunmonatigen Frist zulässig?
1. Rechtsprechung
Mit Beschluss vom 13.07.2000, 6 Ob 171/00, hat der OGH klargestellt, dass bei Nichtvorlage eines Jahresabschlusses vom Firmenbuchgericht vor Verhängung einer Zwangsstrafe eine Aufforderung zur Hinterlegung und die Androhung einer Zwangsstrafe erfolgen muss1).