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Zwangsstrafenverfahren nach § 283 HGBEntwicklungen der Praxis nach dem Beschluss des OGH vom 13. 7. 2000, 6 Ob 171/00s

WirtschaftsrechtChristoph OberleitnerRdW 2000/706RdW 2000, 717 Heft 12 v. 15.12.2000

Ist die Androhung einer Zwangsstrafe vor Ablauf der neunmonatigen Frist zulässig?

1. Rechtsprechung

Mit Beschluss vom 13.07.2000, 6 Ob 171/00, hat der OGH klargestellt, dass bei Nichtvorlage eines Jahresabschlusses vom Firmenbuchgericht vor Verhängung einer Zwangsstrafe eine Aufforderung zur Hinterlegung und die Androhung einer Zwangsstrafe erfolgen muss1)1) Siehe auch in diesem Heft auf Seite 735; ebenso Schlager, SWK 26/ 2000, 1005 f, W 107..

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