Die nach dem Erbschaftssteuergesetz (befristet) steuerbefreite Schenkung von Geldeinlagen bei Kreditinstituten unter Lebenden ist aufgrund der geplanten steuerrechtlichen Neuerungen in letzter Zeit vermehrt in den Vordergrund gerückt. Die zivilrechtlichen Vorgangsweisen bei der Schenkung von „anonymen Sparbüchern“, Namenssparbüchern und „Konten“ sollen in der Folge kurz dargestellt werden.