Mit Kundmachung vom 23. 11. 2000 wurde der für die Ermittlung der Bausparprämie maßgebende Prozentsatz für das Jahr 2001 mit 4,5 % festgesetzt. Auf Grundlage einer prämienbegünstigten Höchstbeitragsleistung von 13.760,30 S (1000 Euro) ergibt dies eine Höchstprämie von 619 S (45 Euro).