Seitens des Bundesministeriums für Finanzen wurden die Einkommensteuerrichtlinien 2000 (EStR 2000) sowie die Umsatzsteuerrichtlinien (UStR 2000) fertiggestellt. Die Richtlinien stellen Neukodifikationen der zum EStG und UStG ergangenen Erlässe dar, mit der Zielsetzung, eine Zusammenfassung und Aktualisierung der in zahlreichen Einzelerlässen und Einzelerledigungen geäußerten Rechtsansichten des Bundesministeriums für Finanzen herzustellen. In die neuen Richtlinien wurden insbesondere die weiter anwendbaren Teile der Einkommensteuerrichtlinien 1984, der Gewinnermittlungsrichtlinien 1989, der Richtlinien zu Vermietung und Verpachtung und zum Spekulationsgeschäft, der Durchführungserlass zum UStG 1972 (DE-USt) sowie die Mehrzahl der übrigen Erlässe zur Einkommen- und Umsatzsteuer übernommen. Die neben den Richtlinien weiter geltenden Erlässe sind in den zu den jeweiligen Richtlinien ergangenen Einführungserlässen angeführt.