§ 30 Abs 2 Z 2 EStG
Die Anschaffung eines Dachbodens zum Zwecke des Ausbaues im Wohnungseigentum und anschließender Vermietung erfüllt den Spekulationstatbestand des § 30 EStG 1988, wenn die nachfolgende Veräußerung innerhalb von zehn Jahren ab der Anschaffung erfolgt. Das BMF hält an der Auffassung fest, dass sich der Befreiungstatbestand des § 30 Abs 2 Z 2 EStG 1988 betreffend selbst hergestellte Gebäude nicht auf Teile eines bestehenden Gebäudes bezieht (vgl Pkt 3.2 Abs 5 der Durchführungsrichtlinien zu den Spekulationseinkünften, AÖF 1991/162, und Anfragebeantwortung vom 7. 12. 1992, SWK 1993 A 184).