Im jüngst ergangenen E27.09.200096/14/0141, hat sich der VwGH für die gewinnerhöhende Auflösung von solchen Betriebsschulden, deren Geltendmachung durch den Gläubiger ausgeschlossen ist, ausgesprochen. Das Erkenntnis zeigt auch interessante Einblicke in die Auffassung des VwGH zur Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz.