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Wr VBO: Entlassung eines begünstigt Behinderten

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2000/681RdW 2000, 692 Heft 11 v. 15.11.2000

§ 42 Abs 2 Z 2 Wr VBO, § 45 Wr VBO
§ 8 Abs 2 BEinstG

1.§ 42 Abs 2 Z 2 Wr VBOnormiert das Fehlen der geistigen oder körperlichen Eignung für die Erfüllung der Dienstpflichten als Kündigungsgrund. Dieser Umstand verbietet es, diesen Tatbestand gleichzeitig auch als im Gesetz nicht ausdrücklich genannten Entlassungsgrund (demonstrative Aufzählung in§ 45 Wr VBO) zu werten.

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