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Zum Ausgleichsanspruch eines Vertragshändlers

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2000/652RdW 2000, 666 Heft 11 v. 15.11.2000

Art 81 EGV
GVO-Kfz 1995
§ 22 HVertrG 1993, § 24 HVertrG 1993
§ 35 KartG
§ 9 UWG

Voraussetzung der Wirksamkeit einer vorzeitigen Vertragsauflösung nach§ 22 HVertrGist das Vorliegen eines wichtigen Grundes. Der Vertragshändler verliert seinen Ausgleichsanspruch iSd§ 24 HVertrGim Falle einer von ihm verschuldeten und gerechtfertigten vorzeitigen Vertragsauflösung nach§ 22 HVertrG.

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