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Zweifelsfragen zum Verkehrswertzusammenschluss

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2000/625RdW 2000, 643 Heft 10 v. 15.10.2000

Art IV UmgrStG

Ob ein positiver Verkehrswert der zu übertragenden betrieblichen Einheit vorliegt und wie hoch er ist, kann letztlich nur im Rahmen des abgabenbehördlichen Verfahrens überprüft werden. Das BMF hat in Zweifelsfällen wie dem vorliegenden, bei dem den hohen Aufwendungen noch kaum Erträge und selbstgeschaffene Werte, wohl aber begründete Hoffnung auf einen zukünftigen positiven Wert gegenüberstehen, keine Bedenken, wenn die Abgabenbehörde die geleisteten Einlagen als Wertbasis anerkennt.

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