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Nachträgliche Vereinbarung verschlechternder Vertragsbestimmungen

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2000/613RdW 2000, 627 Heft 10 v. 15.10.2000

§ 11 AÜG

1. Soweit nach Abschluss des mündlichen Einstellungsvertrages nach Arbeitsantritt beim Beschäftiger vom Überlasser ein Dienstzettel mit dem in§ 11 AÜGangeführten Mindestinhalt und einer weiteren nach§ 11 Abs 3 AÜGgrundsätzlich zulässigen Konventionalstrafenbedingung vorbereitet und der überlassenen Arbeitskraft zur Unterschrift übermittelt wird, handelt es sich dabei nicht um eine ungewöhnliche unzulässige Bedingung.

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