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Übertragung von GmbH-Anteilen: Keine Notariatsaktspflicht bei gerichtlicher Anordnung zur Übertragung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2000/592RdW 2000, 608 Heft 10 v. 15.10.2000

§ 73 AußStrG, § 178 AußStrG
§ 3 Z 15 FBG
§ 76 Abs 2 GmbHG
§ 12 Abs 2 HGB

Die Ausstellung einer Amtsbestätigung nach§ 178 AußStrGersetzt den Notariatsakt nach§ 76 Abs 2 GmbHG. Der Beschluss des Verlassenschaftsgerichtes auf Überlassung des Geschäftsanteiles an Zahlungs statt ist daher ausreichend für die Eintragung der Übertragung des Geschäftsanteiles an den Erben im Firmenbuch.

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