§ 73 AußStrG, § 178 AußStrG
§ 3 Z 15 FBG
§ 76 Abs 2 GmbHG
§ 12 Abs 2 HGB
Die Ausstellung einer Amtsbestätigung nach§ 178 AußStrGersetzt den Notariatsakt nach§ 76 Abs 2 GmbHG. Der Beschluss des Verlassenschaftsgerichtes auf Überlassung des Geschäftsanteiles an Zahlungs statt ist daher ausreichend für die Eintragung der Übertragung des Geschäftsanteiles an den Erben im Firmenbuch.