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Haftung des Vormannes und der Mitgesellschafter setzt Kaduzierungsverfahren voraus

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2000/591RdW 2000, 607 Heft 10 v. 15.10.2000

§ 66 ff GmbHG, § 70 GmbHG

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