In seiner in RdW 2000/246, S 281, veröffentlichten Entscheidung vom 20.01.20006 Ob 313/99v, hatte sich derOGH seit rund acht Jahren wieder einmal mit dem Problem der absoluten Wirkung gesellschaftsvertraglicher Abtretungsverbote auseinander zu setzen und hat in dieser Entscheidung erstmals zur Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen die aus Gründen des Verkehrsschutzes erforderliche ausreichende Registerpublizität gegeben ist.