§ 12 Abs 10 UStG 1972
§ 12 Abs 10 UStG 1994
1. Eine Vorsteuerberichtigung setzt voraus, dass
- der Unternehmer Anlage- oder Umlaufvermögen für sein Unternehmen verwendet hat oder sonstige Leistungen für sein Unternehmen ausgeführt worden sind und
§ 12 Abs 10 UStG 1972
§ 12 Abs 10 UStG 1994
1. Eine Vorsteuerberichtigung setzt voraus, dass
- der Unternehmer Anlage- oder Umlaufvermögen für sein Unternehmen verwendet hat oder sonstige Leistungen für sein Unternehmen ausgeführt worden sind und