vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Leitender Angestellter iSd § 36 Abs 2 Z 3 ArbVG

ArbeitsrechtJudikaturRdW 1999, 484 Heft 7 v. 15.7.1999

§ 36 Abs 2 Z 3 ArbVG, § 105 ArbVG

1. Leitende Angestellte iSd § 36 Abs 2 Z 3 ArbVG können ihre Kündigung nicht gem § 105 ArbVG anfechten.

2. Bei den Arbeitgeberfunktionen, die die Unterstellung unter den Begriff des leitenden Angestellten iSd § 36 Abs 2 Z 3 ArbVG rechtfertigen können, steht nach der Rsp der Einfluss auf die Eingehung und Auflösung von Arbeitsverhältnissen im Vordergrund. Dies ist der Fall, wenn der betreffende AN - sei es auch nur in Teilbereichen - erforderliche Arbeitskräfte selbst aufnimmt und berechtigt ist, deren Arbeitsverhältnisse auch selbständig durch Kündigung oder Entlassung zu beenden. Maßgeblich ist aber auch die Ingerenz in Gehaltsfragen, bei Vorrückungen, bei der Urlaubseinteilung, bei der Anordnung von Überstunden, bei der Ausübung des Direktionsrechts und bei der Aufrechterhaltung der Disziplin im Betrieb.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!