Der der Sphäre des Versicherungsunternehmens zugehörige und von ihm abhängige Versicherungsagent sollte durch die 1994 und 1997 erfolgten Novellierungen des VersVG bzw der GewO klar vom unabhängigen Makler als objektivem Berater und Vertreter des Versicherungskunden abgegrenzt werden. Bei einem Versicherungsagenten, der für mehrere Versicherer tätig wird, also einem sogenannten Mehrfachagenten, fällt diese Abgrenzung trotzdem oftmals schwer. Der Autor betrachtet die sich daraus ergebenden zivilrechtlichen Probleme und zeigt Bereiche auf, in denen gesetzgeberische Maßnahmen wünschenswert erscheinen.