In der Praxis bereitet die Grenzziehung zwischen Versicherungsmaklertätigkeit und Versicherungsagententätigkeit gerade bei den sogenannten Mehrfachagenten immer wieder Schwierigkeiten. Der folgende Beitrag behandelt die damit eng zusammenhängende Problematik der Zulässigkeit von Mehrfachagenten aus primär gewerberechtlicher Sicht.