Untersucht wird im Folgenden, wie weit in jenen Fällen, in denen Normen an den Begriff des Arbeitnehmers (bzw des Dienstverhältnisses) iSd § 47 Abs 2 EStG 1988 anknüpfen, eine Bindung an im Einkommensteuer- bzw Lohnsteuerverfahren ergehende Bescheide der Abgabenbehörden des Bundes besteht.
Bundesministerium für Finanzen