§ 27 Z 1 Fall 3 AngG
1. Äußerungen eines Angestellten über wirtschaftliche Schwierigkeiten des AG, die gegenüber einem Geschäftspartner des AG getätigt werden, rechtfertigen keine Entlassung des AN.
2. Ein AG, der verhindern will, mit den Kosten von privaten Telefongesprächen belastet zu werden, muss Privatgespräche entweder überhaupt verbieten, umfänglich einschränken oder nach vorgeschriebenen Aufzeichnungen verrechnen.