§ 28 Abs 3 Z 2 EStG
Das Bundesministerium für Finanzen hat in einer Anfragebeantwortung vom 10. 6. 1987, vgl zB SWK 1988, A I 194, die Ansicht vertreten, dass auch in Fällen, in denen eine Förderungszusage nur für einen Teil eines Gebäudes erteilt wird, dennoch der gesamte Herstellungsaufwand nach § 28 Abs 3 Z 2 EStG begünstigt abgesetzt werden kann.