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Einbringung körperschaftsteuerbefreiter Betriebe

SteuerrechtErlaßrundschauRdW 1999, 377 Heft 5 v. 15.5.1999

Art III UmgrStG

Das Bundesministerium für Finanzen teilt mit, dass es an seiner in einer Anfragebeantwortung vom 28. 10. 1993, SWK A 593, dargestellten Meinung festhält, wonach die Einbringungsfähigkeit von körperschaftsteuerbefreiten Betrieben gegeben ist, da § 12 Abs 2 Z 1 UmgrStG auf die funktionelle Eigenschaft eines Betriebes im Sinne der drei Einkunftsarten des § 2 Abs 3 EStG abstellt. Es sind daher auch die in der genannten Anfragebeantwortung dargestellten Rechtsfolgen unverändert gegeben:

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