§ 4 Abs 5 EStG, § 16 Abs 1 Z 9 EStG, § 26 Z 4 EStG
§ 4 Abs 5 EStG regelt den Betriebsausgabenabzug bei ausschließlich durch den Betrieb veranlassten Reisen. Der Begriff der „ausschließlich durch den Betrieb veranlassten Reise“ iSd genannten Gesetzesstelle entspricht dem Begriff der „beruflich veranlassten Reise“ iSd § 16 Abs 1 Z 9 EStG. Von beiden Gesetzesbegriffen ist der Begriff der Dienstreise iSd § 26 Z 4 EStG verschieden.