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Rentenlegat wie Versorgungsrente nicht mehr steuerwirksam

SteuerrechtWerner DoraltRdW 1999, 369 Heft 5 v. 15.5.1999

Seit der VwGH die Versorgungsrente als freiwillige Zuwendung sieht und sie damit nicht mehr steuerwirksam ist, gilt im Regelfall das Gleiche für das Rentenlegat. Denn das Rentenlegat war regelmäßig ebenfalls nur als Versorgungsrente steuerwirksam.

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