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Halbe Abfertigung bei elternschaftsbedingtem Austritt EU-widrig ?Schlussanträge des Generalanwaltes beim EuGH

ArbeitsrechtBernhard W. GruberRdW 1999, 360 Heft 5 v. 15.5.1999

Nach § 23a AngG gebührt AN, die während eines Elternschafts-Karenzurlaubes aus ihrem Arbeitsverhältnis austreten, die halbe Abfertigung. In Kürze wird der EuGH (Rs C-249/97 , Gruber/Silhouette) darüber entscheiden, ob nicht gem Art 119 EGV in einem Mutterschafts-Austritt-Fall entgegen § 23a AngG doch die volle Abfertigung zusteht.

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