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Streiteinlassung nach Art 18 LGVÜ

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1999, 349 Heft 5 v. 15.5.1999

Art 18 LGVÜ

Das angerufene Gericht darf im Anwendungsbereich des Übereinkommens eine internationale Unzuständigkeit nicht von Amts wegen a limine wahrnehmen, sondern hat dem Beklagten die Möglichkeit zu geben, sich in den Rechtsstreit einzulassen.

OGH 10.12.1998, 7 Ob 338/98a

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