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Haftung eines Vormannes in der Einpersonen-GmbH

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1999, 345 Heft 5 v. 15.5.1999

§ 331 ff EO, § 333 EO
§ 66 GmbHG, § 67 GmbHG, § 68 GmbHG, § 70 GmbHG, § 78 GmbHG

Die Kaduzierung des einzigen Gesellschafters einer GmbH ist zulässig. Die wirksame Kaduzierung des Anteiles, auf den die rückständige Leistung entfällt, ist Voraussetzung für die Haftung des Vormannes für eine nicht gezahlte Stammeinlage, unabhängig davon, ob sich die Gesellschaft im Liquidationsstadium oder im Konkurs befindet.

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