Wer das Buch mit der Rückseite aus der Hülle zieht, dem lächelt der Autor verschmitzt entgegen: Dies kann man gut verstehen, denn nach der gewaltigen Arbeit, den in der ersten Auflage überaus erfolgreichen Kommentar nach etlichen umfangreichen Gesetzesänderungen und vielen Entscheidungen und Publikationen auf den neuesten Stand zu bringen, kann man als Autor nur froh und erleichtert sein. Die zweite Auflage schließt mit einem Zeitabstand von fünf Jahren an die erste an; der Umfang ist im reinen Kommentarteil von 696 Seiten auf 840 Seiten angewachsen. Dies zeigt, dass es nicht bloß zu einer Aufarbeitung des immer umfangreicher werdenden Gesetzesstoffes (EU-GesRÄG 1996 und IRÄG 1997) gekommen ist, sondern auch in vielen Punkten die Zweitauflage zur Vertiefung und Präzisierung genutzt worden ist. Einige Beispiele seien in der Folge herausgegriffen.