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Die (objektive) Nachteiligkeit als allgemeine Anfechtungsvoraussetzung

WirtschaftsrechtBernhard KönigRdW 1999, 317 Heft 5 v. 15.5.1999

Änderung der Rechtsprechung zur Beweislast für die Nachteiligkeit der anfechtbaren Rechtshandlung! Zwei darüber hinausgehende Aussagen (zum Umfang und Inhalt des entsprechenden Beweises) bedürfen aber - waren sie generell gemeint - nach Ansicht des Autors einer korrigierenden Einschränkung.

Universität Innsbruck

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