Änderung der Rechtsprechung zur Beweislast für die Nachteiligkeit der anfechtbaren Rechtshandlung! Zwei darüber hinausgehende Aussagen (zum Umfang und Inhalt des entsprechenden Beweises) bedürfen aber - waren sie generell gemeint - nach Ansicht des Autors einer korrigierenden Einschränkung.
Universität Innsbruck