Aufbauend auf einem Entwurf des Ludwig-Boltzmann-Institutes hat das Bundesministerium für Justiz eine Diskussionsgrundlage für die Reform des materiellen Genossenschaftsrechtes ausgesandt. Sie enthält eine sanfte Angleichung des Organisationsrechts an moderne gesellschaftsrechtliche Standards unter Beibehaltung genossenschaftsrechtlicher Spezifika.